Sprache auswählen

Notarielle Angelegenheiten im Erbrecht

 

Wer soll mich beerben? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wie kann ich mein Vermögen sicher übertragen? Erst im Todesfall oder besser schon zu Lebzeiten? Oft gestellte Fragen, aber häufig verdrängt. Es ist keine Frage des Alters, die Erbschaft zu regeln. Auch junge Menschen oder Familien sorgen für den Fall vor, dass ihnen unerwartet etwas zustoßen sollte. Das gesetzliche Erbrecht ist nicht ganz einfach und kann zu manchen Überraschungen führen. Nur wer es kennt, kann richtige Entscheidungen treffen. Gerne beraten unsere Notare Sie umfassend zu allen Fragen rund um Erbrecht und Schenkung. Dabei betrachten sie zunächst Ihre persönliche Lebenssituation und entwickeln dann maßgeschneiderte Lösungen für Sie. Oder gibt es vielleicht schon einen aktuellen Todesfall und müssen jetzt einige Fragen rechtlich geklärt werden? Auch hierfür können Sie sich gerne an unsere Notare wenden. Sie stehen Ihnen insbesondere bei den folgenden erbrechtlichen Sachverhalten gerne zur Verfügung:

  • Errichtung von Testamenten und Abschluss von Erbverträgen
  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten (Schenkungsverträge)
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen
  • Erbausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Verträge über Erbteilsveräußerungen und -übertragungen
  • Erbschaftsverträge unter künftigen Erben
  • Trans- und postmortale Vollmachten
  • Grundbuchberichtigungen nach Todesfall”

DSC LEGAL
BEHREN PALAIS 
Behrenstraße 36 | D-10117 Berlin

Unser Telefonzeiten:

Montag bis Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr

Unsere Büroöffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 09:00 – 19:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Termine außerhalb der Büroöffnungszeiten 
sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.