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Bau- und Architektenrecht

Professionelle juristische Begleitung von Bauprojekten ist neben der rechtlichen Betreuung von Immobilientransaktionen und Immobilienfinanzierungen ein weiterer Baustein des Beratungsangebotes von DSC Legal, der es unseren Mandanten ermöglicht, Immobilienprojekte von deren Konzeption über deren Errichtung bis hin zur wirtschaftlichen Nutzung bzw. Verwertung rechtssicher zu verwirklichen.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Entwicklung, Planung, Errichtung und Verwertung bzw. Bewirtschaftung von Bauprojekten.

Die baurechtliche Betreuung betrifft alle Stadien der Entstehung und Realisierung von Bauvorhaben und erfasst sämtliche Facetten baurechtlicher Fragestellungen. Wir begleiten unsere Mandanten vertragsgestaltend, stehen ihnen während der Bauphase kontinuierlich beratend zur Seite und vertreten sie bei Verhandlungen mit Vertragspartnern. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der baurechtlichen Beratung von Großprojekten verfügen wir über ein gutes Gespür für interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein ausgeprägtes Verständnis für technische und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Die außergerichtliche Begleitung von Bauprojekten richtet DSC Legal darauf aus, Konfliktpotenziale rechtzeitig zu erkennen und Strategien zur Konfliktvermeidung bzw. einvernehmlichen, effektiven Problemlösung zu entwickeln.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein, zahlt sich unsere weitreichende Erfahrung in der Führung von einschlägigen Gerichtsverfahren aus. Bauprozesse führen wir engagiert, professionell und zielorientiert.

Privates Baurecht

Mit der auf langjähriger Erfahrung beruhenden und in der Umsetzung vorausschauenden Vertragsgestaltung helfen wir unseren Mandanten eine Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von Bauprojekten zu legen. Dabei sind wir nicht nur bestrebt, die typischen - im Laufe der Projektabwicklung auftretenden - Sachverhalte und Probleme einer regulatorischen Lösung zuzuführen, sondern berücksichtigen auch weitgehend die unterschiedlichen Spezifika des jeweiligen Bauprojektes.

Dabei legen wir unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung einen besonderen Wert auf die rechtssichere Gestaltung von Vertragswerken. Wir entwerfen Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge, wie auch Verträge für die ausführenden Einzelgewerke und stehen unseren Mandanten bei den Verhandlungen und bei dem Abschluss der Verträge rechtsberatend zur Seite.

Die Komplexität von Bauprojekten unter Beteiligung von mehreren Akteuren wie auch die baubegleitende Planung der Bauausführung führen häufig dazu, dass die Realisierung der Bauvorhaben einen abweichenden Verlauf als ursprünglich vorgesehen einnimmt. Gerade dann ist es besonders wichtig, schnell und zielführend auf die Entwicklungen zu reagieren. Wir helfen unseren Mandanten, rechtssichere Lösungen zu finden, erarbeiten für sie fundierte Entscheidungsvorlagen und unterstützen sie bei der Ergreifung von erforderlichen Maßnahmen.

Rechtliche Analyse von Nachtragssachverhalten und darauf gestützte Handlungsempfehlungen, Beratung im Zusammenhang mit der terminlichen Entwicklung des Bauablaufs und den auftretenden Störungssachverhalten, rechtliche Einschätzung im Hinblick auf die geschuldeten Qualitäten und die damit verbundenen Haftungsfragen, wie auch Hinweise zum richtigen Umgang mit Sicherheiten gehören zum Standardrepertoire unserer baubegleitenden Rechtsberatung.

Sollte es notwendig werden, unterstützen wir unsere Mandanten bei der rechtlichen Klärung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelrechten und -ansprüchen wie auch sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Bauträgerrecht

Durch die Verzahnung des Immobilienrechts mit der baurechtlichen Praxis ist DSC Legal für die juristische Betreuung von Bauträgerprojekten prädestiniert. Beginnend mit der juristischen Betreuung beim Immobilienerwerb und der Immobilienfinanzierung, über die baubegleitende juristische Beratung bei der Errichtung des Bauwerks bis hin zur Teilung der Immobilie und Abverkauf des Wohnungs- und Teileigentums bieten wir schnell und effektiv maßgeschneiderte Lösungen an.

Architekten- und Ingenieurrecht

Im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts vertreten und beraten wir sowohl die Architekten- und Ingenieurbüros als auch deren Auftraggeber. Unsere Mandanten unterstützen wir bei der Vertragsgestaltung und übernehmen die Vertretung ihrer Interessen im Zusammenhang mit Honoraransprüchen und Haftungsfragen.

Projektsteuerungsrecht

Auch der rechtssichere Inhalt des Projektsteuerungsvertrages muss juristisch gut „gesteuert“ sein. Hierbei sind wir unseren Mandanten auf der Auftragnehmer- oder Auftraggeberseite gerne behilflich. Zudem beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung oder bei der Abwehr von Vergütungsansprüchen des Projektsteuerers und Haftungsansprüchen des Auftraggebers.

Öffentliches Baurecht

Wir beraten und vertreten Eigentümer, Investoren und Planungsträger im Bereich des öffentlichen Baurechts sowie im Umweltrecht. Im Rahmen von Transaktions- und Investitionsprojekten ermitteln wir für unsere Mandanten den baurechtlichen Status von Grundstücken und begleiten sie nach Bedarf in diversen Genehmigungsverfahren. Wir analysieren erteilte Genehmigungen und prüfen den Umfang des Bestandsschutzes. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Regelung von Nachbarschaftssachverhalten und beim Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen.

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BEHREN PALAIS
Behrenstraße 36 |  D-10117 Berlin

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