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Notarkosten

Die Notarkosten (Gebühren und Auslagen) sind seit dem 01.08.2013 im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich festgeschrieben.

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Er darf also nicht mehr, aber auch nicht weniger, Notarkosten berechnen als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen.

Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts (sog. Geschäftswert). Für jedes Geschäft sieht das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung (unabhängig von Schwierigkeit und Aufwand) sowie die Beurkundung im engeren Sinne.

In Bereichen, in denen starre Gebührensätze zu unangemessenen Gebühren führen können, insbesondere bei der Vergütung der Entwurfs- und Beratungstätigkeit des Notars, sorgen sog. Rahmengebühren für die notwendige Flexibilität.

In jedem Einzelfall ist der Notar bei der Berechnung der Notarkosten strikt und ausschließlich an die Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes gebunden. Daraus folgt, dass für die gleiche notarielle Tätigkeit bundesweit identische Notargebühren entstehen!

Sollten im Rahmen einer notariellen Kostenberechnung Unklarheiten oder Differenzen auftreten, die nicht in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Notar geklärt werden können, so steht dem Kostenschuldner ein gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Notarkostenberechnung offen.

Über die voraussichtliche Höhe der für Ihre notarielle Angelegenheit entstehenden Notarkosten erstellen wir gerne vorab eine Kostenkalkulation.

Die Höhe der Notargebühren kann mit Hilfe eines von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners ermittelt werden. Für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen wir keine Gewähr.

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