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Gesellschaftsrecht

Die Beratung von Unternehmen, Gesellschaftern und Organen in Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts gehört zu unserem Stammgeschäft. Wir betreuen Mandanten bei der Gründung von Gesellschaften, Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen, Kapital- und Strukturmaßnahmen, Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und vertreten sie gerichtlich und außergerichtlich in Streitverfahren.

Zu unseren Beratungsfeldern im Bereich Gesellschaftsrecht gehören:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (oHG, KG, GbR)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung)
  • Umwandlungsmaßnahmen (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung)
  • Gestaltung von Unternehmensverträgen (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)
  • Gestaltung von Verträgen über den Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deals)
  • Organhaftung (insbesondere Haftung von GmbH-Geschäftsführern)
  • Gestaltung von Gesellschafterdarlehen (absteigende/aufsteigende)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Mandanten zur Beilegung von Streitigkeiten im Gesellschafterkreis


Die Gründungspartner von DSC Legal, Rechtsanwalt Dr. Peter Diedrich und Rechtsanwalt Dr. Istvan Szabados, sind als Notare in Berlin bestellt und als solche auch auf die notarielle Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Vorhaben und Transaktionen spezialisiert.

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DSC LEGAL
BEHREN PALAIS
Behrenstraße 36 |  D-10117 Berlin

+49 30 889 29 44-0

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