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DSC Legal – Notarielle Beurkundung

Für viele Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie sind Verträge nichtig. Nur wenn Willenserklärungen vor einem Notar abgegeben und dokumentiert werden, sind sie rechtlich wirksam.

Wann ist eine Beurkundung erforderlich?

  • Immobilienrecht: z.B. Kaufverträge für Grundstücke, Wohnungen, Bauträgerverträge
  • Gesellschaftsrecht: z.B. GmbH-Gründung, Satzungsänderungen, Anteilsverkäufe
  • Familienrecht: z.B. Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen
  • Erbrecht: z.B. Testamente, Erbverträge, Erbausschlagungen
  • Schenkungen: Schenkungsversprechen
  • Eidesstattliche Versicherungen: z.B. für Erbscheine

Vollstreckbare Urkunden:

Der Notar kann vollstreckbare Titel erstellen, die eine sofortige Zwangsvollstreckung ermöglichen. Dies gilt für Ansprüche auf Zahlungen, Herausgabe, Übergabe, Lieferung, Bauleistungen oder Unterlassungen, sofern der Schuldner sich der Vollstreckung unterworfen hat.

Ablauf der Beurkundung:

  1. Vorbereitung: Identitätsprüfung, Prüfung der Geschäftsfähigkeit und Vertretungsmacht
  2. Niederschrift: Parteibezeichnung, Dokumentation der Erklärungen, Ort und Datum
  3. Belehrung: Klärung des Sachverhalts und des Willens der Beteiligten, rechtliche Aufklärung über die Tragweite des Geschäfts
  4. Abschluss: Vorlesen, Genehmigen und Unterschreiben der Niederschrift

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