
DSC Legal berät den BVMW zu „Job plus Wohnung“ – Mitarbeiterwohnungsbau
Seit dem vergangenen Jahr unterstützt DSC Legal den Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. („BVMW“) aktiv bei der Umsetzung seiner neuen Mittelstandsinitiative „Job plus Wohnung“. Die Initiative geht auf ein Positionspapier des BVMW zurück, in welchem der Verband (er vertritt im Rahmen seiner Mittelstandsallianz die Interessen von über 900.000 Mitgliedern) die Politik zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Bau von Mitarbeiterwohnungen aufforderte. Verfasser der Konzeption und des Positionspapiers ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Diedrich (Managing Partner von DSC Legal), der als Sprecher der Rechtskommission und stellvertretender Vorsitzender des Schiedsgerichts des BVMW ehrenamtlich für den Verband tätig ist.
Anlass der BVMW-Mittelstandsinitiative ist der akute Wohnungs- und Fachkräftemangel, der vor allem in den Ballungsräumen zu beobachten ist. In Berlin, Frankfurt, München, Hamburg und anderen deutschen Großstädten, wo Wohnraum immer knapper und teurer wird, bleiben mittlerweile auch gut bezahlte und qualifizierte Fachkräfte bei Wohnungsbewerbungen häufig chancenlos. Gleichzeitig sehen sich Unternehmen mitunter bereits dazu gezwungen, lukrative Aufträge abzulehnen, weil es ihnen nicht gelingt, die zur Auftragsrealisierung notwendigen Facharbeitskräfte zu rekrutieren. Angesichts der zunehmenden Attraktivität urbanen Lebens, droht der Wohnungsmangel in Zukunft weiter zuzunehmen. Bevölkerungsforscher prognostizieren, dass im Jahr 2050 mehr als 80 Prozent der Menschen in Städten leben werden.
Die politischen Entscheidungsträger haben das Problem zwar erkannt und benannt, doch die ergriffenen Maßnahmen waren bislang nur wenig erfolgreich. Zur Realisierung ihres Vorhabens zum Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen in der laufenden Legislaturperiode bis 2021 („Wohnraumoffensive“) und zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum hat die Bundesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den im „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ engagierten Verbänden auf dem „Wohngipfel 2018“ die gemeinsame Umsetzung eines umfassenden Maßnahmenbündels vereinbart. Im Ergebnispapier dieses am 21.09.2018 abgehaltenen Spitzentreffens wurde die Errichtung betriebseigener Wohnungen ausdrücklich als ein „wertvoller Beitrag für die Entlastung angespannter Wohnungsmärkte“ hervorgehoben. Mitarbeiterwohnungen komme ein „großer Vorteil bei der Mitarbeitergewinnung“ zu und diese „können entscheidend bei der Wahl des Arbeitgebers sein“. Zur Koordination des Umsetzungsprozesses auf Bundesebene wurde ein interministerieller Staatssekretärsausschuss unter Leitung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingesetzt.
Die neue Mittelstandsinitiative des BVMW knüpft an den traditionellen Werkwohnungsbau an, der aus der Mode geraten war, nachdem sich viele der traditionsreichen Industriekonzerne von ihren Werkswohnungsbeständen getrennt hatten. Mit dem Angebot „Job plus Wohnung“ wird es Unternehmen wesentlich erleichtert, benötigte Fachkräfte zu gewinnen und nachhaltig zu binden. Das macht den Mitarbeiterwohnungsbau auch heute wieder attraktiv.
Für viele Mittelständler wäre die Errichtung von Mitarbeiterwohnungen zwar auch im Alleingang möglich. Wenn sich mehrere Unternehmen regional zusammenschließen und – getreu dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ – eine Genossenschaft gründen, wird der Bau von neuen Mitarbeiterwohnungen jedoch erheblich realistischer.
Mindestens drei Unternehmen gründen dabei eine Genossenschaft zu dem Zweck, potentielle Mitarbeiter für sich zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter durch die Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums an sich zu binden. Mitgliedsunternehmen entsenden aus ihrer Mitte vertretungsbefugte Personen in den Vorstand und den Aufsichtsrat der Genossenschaft. Eine unabhängige Servicegesellschaft unterstützt die Genossenschaft bei der Umsetzung des Gesellschaftszwecks auf Grundlage eines Managementvertrages.
Jedes Mitglied erhält im Rahmen des Beitritts zur Genossenschaft die gewünschte Anzahl an Belegungsrechten an vorab zu bestimmenden Wohnungen. Das Belegungsrecht gibt das Recht zu bestimmen, welche Personen (Mitarbeiter) zur Nutzung der jeweiligen Wohnung auf Basis eines Mietvertrages mit der Genossenschaft berechtigt sein sollen. Die Genossenschaft erwirbt daraufhin Grundstücke (in Eigentum oder als Erbbaurecht) zur Wohnbebauung. Ein gegenwärtig realisiertes Pilotprojekt in Berlin kalkuliert mit Kosten für Erwerb und Bebauung von insgesamt EUR 2.215 je m² Wohnfläche.
Die Genossenschaft schließt mit den Mitarbeitern, die aufgrund der Belegungsrechte von den Mitgliedsunternehmen benannt worden sind, Mietverträge über Werkmietwohnungen. Das Pilotprojekt in Berlin sieht eine Nettomiete von EUR 6,50 je m² Wohnfläche vor, was den Vorgaben des Ersten Förderwegs in Berlin entspricht.
Die Finanzierung erfolgt neben den von den Mitgliedsunternehmen zu erbringenden Pflichteinzahlungen auf die Geschäftsanteile insbesondere durch Kredite von Genossenschaftsmitgliedern und Kreditinstituten sowie Darlehen und Zuschüsse von öffentlichen Förderbanken (z.B. Investitionsbank Berlin – IBB).
Bezahlbarer Wohnraum in Ballungsgebieten ist nur dort möglich, wo kostengünstig gebaut wird und Grundstücke nicht zum Verkehrswert erworben werden müssen, sondern durch die Mittelständler oder die jeweilige Kommune unterhalb des Verkehrswertes oder als Erbbaurecht eingebracht werden.
Um die künftigen Bauvorhaben der BVMW-Mittelstandsinitiative so schnell und preisgünstig wie möglich zu realisieren, soll die serielle und modulare Bauweise angewendet werden. Der moderne Modularbau erfolgt nachhaltig und entspricht hinsichtlich der Energieeffizienz den Vorgaben der KfW. Die Bauzeit für Mehrgeschosswohnungsbau in serieller Bauweise liegt gegenwärtig bei wenigen Monaten, die Kosten weit unter den üblichen Baupreisen. Inwieweit die Bundesländer die Genehmigungsverfahren bzw. -voraussetzungen für serielles und modulares Bauen durch eine Harmonisierung der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen („Typenbaugehmigung“) entlasten und beschleunigen werden, bleibt abzuwarten.
Das Baugrundstück kann sich dabei auch in einem - stark verdichteten - städtischen Gebiet oder Gewerbegebiet befinden, um den Mitarbeitern kurze Wege zwischen Arbeitsort und Wohnung zu ermöglichen. Der Gesetzgeber hat die dazu erforderlichen baurechtlichen Rahmenbedingungen bereits im Jahr 2017 durch Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ (§ 6a BauNVO) geschaffen.
Der Mitarbeiterwohnungsbau im privaten Sektor benötigt jedoch eine spezifische steuerliche Förderung, um zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum effizient und nachhaltig beitragen zu können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus, welcher die Einführung einer auf 4 Jahre befristeten Sonderabschreibung von jährlich 5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (max. EUR 2.000 je m²) unter weiteren Voraussetzungen bzw. Beschränkungen (z.B. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von max. EUR 3.000 je m²) vorsieht, greift dabei zu kurz. Weitere investive Anreize für den Bau betriebseigener Wohnungen wären zielführend (z.B. Wegfall/Reduzierung der Grunderwerbsteuer).
Das von DSC Legal gemeinsam mit dem DGRV - Deutscher Genossenschaft- und Raiffeisenverband e.V. entwickelte Konzept des Mitarbeiterwohnungsbaus im genossenschaftlichen Modell wurde vom zuständigen Baustaatssekretär im Bundesinnenministerium, Gunther Adler, als ein „vielversprechender Ansatz“ bezeichnet. Er unterstrich dabei, dass gerade der regionale Zusammenschluss von Unternehmen beim Mitarbeiterwohnungsbau zu „erheblichen Synergieeffekten und somit geringeren Kosten führen“ könne.
Mit großer Resonanz fand am 15.01.2019 in der Zentrale des BVMW die erste Informationsveranstaltung zum Thema „Mitarbeiterwohnen im genossenschaftlichen Modell“ statt. Weitere Veranstaltungen folgten seither.
Smart and to the point.
DSC Legal ist spezialisiert auf die anwaltliche Beratung und notarielle Begleitung von Immobilientransaktionen und Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Finanzierungsrecht, das Recht betreffend Start-ups und Venture Capital sowie IP- / IT-Recht.

IR Real Estate Outbreak Session 11.09.2017
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ImmoDrinks Event - Veranstaltet in den Geschäftsräumen von DSC Legal am 13.09.2018
Wir möchten Sie hiermit herzlich zum Kick-Off unserer neuen Veranstaltungsreihe „ImmoDrinks“ einladen. In diesem Format wollen wir uns künftig in entspannter Atmosphäre den aktuellen Themen rund um die Immobilie widmen und Hintergründe beleuchten.
Wie in vielen Branchen, hat die digitale Transformation in den vergangenen Jahren auch in der Immobilienwirtschaft deutlich an Fahrt aufgenommen. Ob effzientere Geschäfts- und Produktionsprozesse, bessere Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Akteuren, Kostenersparnisse oder individualisiertes Wohnen durch digitale Mehrwertdienste – die Chancen, die sich der Immobilienbranche bieten, sind vielfältig, aber bei weitem noch nicht ausgereizt.
Zunehmend müssen Unternehmen in der Branche auf Wissens- und Know-how Transfer setzen und Lösungen und Services mit Mehrwert anbieten. Die Initiative Connected Living hat sich mit annähernd 70 Mitgliedern zur Aufgabe gemacht, die vernetzte Welt zusammenzubringen.
Umso mehr freuen wir uns, dass
PROFESSOR DR. DR. H.C. SAHIN ALBAYRAK,
Initiator und Vorstandsvorsitzender von Connected Living, Gründer und Chief Executive Director
des DAI-Labors (Distributed Artificial Intelligence Laboratory) der TU Berlin sowie Lehrstuhlinhaber
„Agententechnologien in betrieblichen Anwendungen und der Telekommunikation“, TU Berlin
IMMOBILIENWIRTSCHAFT - DIE DIGITALISIERUNG STEHT ERST AM ANFANG
die Keynote halten wird.
Die erste ImmoDrinks-Veranstaltung findet
am 13.9. 2018 um 19:00 Uhr (Einlass ab 18:30)
in den Kanzleiräumen von DSC Legal Rechtsanwaltsgesellschaft am Pariser Platz 3, 10117 Berlin, statt.
Die Plätze für diese - für Sie kostenfreie Veranstaltung - sind begrenzt. Sie erhalten von uns nach erfolgter Anmeldung eine Teilnahmebestätigung, die Sie bitte als Einlassticket mitbringen mögen.
ImmoDrinks wird von DSC Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („DSC Legal“), DZ HYP, geomap Immobilien-Markt-Daten in Kooperation mit der Verlag Der Tagesspiegel GmbH ausgerichtet.
IR Global Annual Conference 2017 Berlin – Highlights – Filmed at the Ritz Carlton, Berlin
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Impressionen vom neuen Standort am Pariser Platz 3 in Berlin-Mitte
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen, Kollegen und Freunde,
wir hatten Sie vor kurzem über den bevorstehenden Umzug von DSC Legal an den Pariser Platz 3 in Berlin-Mitte (neben dem Brandenburger Tor) informiert. Wie in dem betreffenden Newsletter angekündigt, möchten wir Ihnen nun gerne weitere Eindrücke vom künftigen Standort unserer Sozietät vermitteln. Hierzu haben wir auf unserer Website ein Video sowie eine Reihe von Fotos mit Außen- und Innenansichten eingestellt.
Unsere neuen Räumlichkeiten befinden sich im Gebäude der DZ Bank, das zwischen 1996 und 2001 nach einem Entwurf des kanadisch-US-amerikanischen Architekten und Designers Frank Gehry errichtet wurde. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die US-amerikanische Botschaft sowie der Hauptsitz der Akademie der Künste.
Wir möchten Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es am 22. und 23. März 2018 zu umzugsbedingten Einschränkungen unserer Erreichbarkeit kommen kann. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Ab dem 26. März 2018 können Sie uns wieder wie gewohnt - dann in unseren neuen Büroräumen - erreichen.
Wir freuen uns darauf, Sie bald in unseren neuen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen.