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Notarielle Leistungen

Der Notar hat als Organ der Rechtspflege eine von Staat und Auftraggeber unabhängige Position. In dieser Eigenschaft berät er die Beteiligten neutral und umfassend. Er sorgt bei Verträgen für Ausgewogenheit in der Vertragsgestaltung. Er überwacht Zahlungen und sorgt für die Eintragungen im Grundbuch und sonstigen Registern.

Bei Rechtsgeschäften, die für die Beteiligten persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen haben (z.B. dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen oder der Gründung einer Kapitalgesellschaft), ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die Form der notariellen Beurkundung ist ein solches Rechtsgeschäft nichtig.

Zu den Beurkundungsaufgaben des Notars gehört weiter die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften sowie die Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (z.B. Gesellschafterversammlungen) und die Ausstellung von Bescheinigungen über amtlich wahrgenommene Tatsachen.

Anders als im anwaltlichen Bereich stehen die Notarkosten nicht zur Disposition der Beteiligten, sondern richten sich nach den bundesweit für alle Notarinnen und Notare gleichermaßen geltenden Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

Unsere erfahrenen Notare werden durch ein etabliertes Team sehr versierter Notariatsmitarbeiter unterstützt und stehen in allen Fragen der Vertragsgestaltung sowie der Gestaltung sonstiger Rechtsgeschäfte als unparteiische und unabhängige juristische Berater zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den Dienstleistungen unserer Notare. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.

Beurkundung

Für eine Vielzahl von wichtigen Rechtsgeschäften ist die Form der notariellen Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbeurkundung solcher Rechtsgeschäfte hat deren Nichtigkeit zur Folge. ...

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Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist die öffentliche Beurkundung der Tatsache, dass die Unterschrift von einer bestimmten Person herrührt und der Unterzeichnende persönlich seine Unterschrift vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat. ...

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Einholung von Auszügen aus öffentlichen Registern

Die Einholung von Auszügen aus dem elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister ist nach entsprechendem Auftrag ohne weitere Voraussetzungen möglich. ...

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Erstellung von Vertragsentwürfen und Vollmachten

Die Erstellung von Vertragsentwürfen gehört einheitlich bereits zur Beurkundungstätigkeit von Notaren, wenn diese der Vorbereitung einer Beurkundung oder Beglaubigung dient. ...

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Erteilung von Bescheinigungen über den Inhalt des Handelsregisters

Werden Gesellschaften im Beurkundungsverfahren vertreten, so hat der Notar festzustellen, wer die Gesellschaft vertritt und ob diese Personen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind. ...

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Erteilung von Rangbestätigungen

Kreditinstitute zahlen Darlehen zum Zwecke der Finanzierung eines Grundstückserwerbs in der Regel erst dann aus, wenn das bestellte Grundpfandrecht (i.d.R. Grundschuld) im Grundbuch eingetragen ist. ...

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Einholung von Apostillen und Legalisationen

Deutsche notarielle Urkunden bedürfen bei einer Verwendung im Ausland zum Nachweis ihrer Echtheit grundsätzlich einer sog. Apostille oder der Legalisation, welche wir auf Anfrage bei den zuständigen Stellen einholen. ...

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